Das Staatsratsgebäude wurde 1962 - 1964 nach Plänen des Kollektivs Roland Korn und Hans-Erich Bogatzky errichtet. Nach HPP International betragen die Geschoßhöhen im Untergeschoß 3,95/2,75 m, im Erdgeschoß 7,63/6.43 m (lichte Raumhöhe ca. 3,50 - 6,00 m), im 1. Obergeschoß 7,41 m (lichte Raumhöhe ca. 4,50 - 6,50 m), im 2. Obergeschoß 7,10 m (lichte Raumhöhe ca. 6,00 - 9,00 m) und im Dachgeschoß 5,41 m. Diese Höhen verdeutlichen die Repräsentativfunktion des Gebäudes. Die Säle sind ca. 520 m2 (2 Säle) und ca. 280 m2 (2 Säle) groß, dazu kommt ein "Kinosaal" mit ca. 400 m2. Die Grundstücksfläche beträgt 23.800 m2, die überbaute Fläche 3.800 m2, die Bruttogeschoßfläche 17.620 m2.
Das ehemalige Staatsratsgebäude verkörpert baugeschichtlich die Abkehr von der neoabsolutistischen Idee eines zentralen Hochhauses mit den wichtigsten Staatsfunktionen, das in die Fußstapfen des abgebrochenen Schlosses treten sollte. Diese Abkehr drückt sich auch in der architektonischen Gestaltung aus: Die Fassade ist asymmetrisch gegliedert und ordnet sich den Proportionen des einbezogenen barocken Schloßportals IV ("Eosanderportal") unter. Der auf eine Idee Hermann Henselmanns zurückgehende Einbezug des Schloßportals spielt nicht nur auf die für die deutsche Geschichte wichtigen Ereignisse des Jahres 1918 an, sondern verdeutlicht auch eine neue Wertschätzung des Schlosses selbst, die in der neuen Portalinschrift 1713-1963 (250-Jahre-Bezug) sichtbar wird. Der gleichrangige Einbezug historischer Bauteile in einen Neubau der Nachkriegsmoderne ist eine architektonische Auffassung, die für die Baukultur der 50er-Jahre-Moderne systemübergreifend nicht untypisch ist. Das vielleicht berühmteste, positiv bewertete Beispiel ist die Neugestaltung der Maxburg in München 1954 - 1957. In Berlin kann das Staatsratsgebäude als bedeutendstes Beispiel dieser architektonischen Idee gelten.
Noch fehlen systematische Analysen der DDR-Architektur der Übergangszeit von der Bauweise der nationalen Traditionen zur Moderne der 60er Jahre ebenso wie zur Architektur der 60er Jahre selbst. Dennoch kann schon heute gesagt werden, daß das ehemalige Staatsratsgebäude zu den bedeutendsten DDR-Bauten dieser Übergangszeit ("frühe DDR-Moderne") gerechnet werden muß, ja vielleicht diesen Übergang mit all seinen Aspekten am eindringlichsten zum Ausdruck bringt.
Das ehemalige Staatsratsgebäude steht auch stadtbaugeschichtlich für das Bemühen, den südlichen Abschluß des Marx-Engels-Platzes in etwa auf der Höhe der kriegszerstörten südlichen Bebauung des früheren Schloßplatzes zu markieren und damit den Vorstellungen der frühen 50er Jahre, die neue Bebauung weder nach Süden zu schieben und den Platz zusätzlich zu monumentalisieren, eine Absage zu erteilen. Zusammen mit dem Marstallgebäude wurde so, ein erlebbarer, klarer südlicher Abschluß des Platzes geschaffen - wenn auch auf Kosten der im Norden beseitigten Brüderstraße und einer baulichen wie funktionalen Durchmischung. Die Höhe des Gebäudes ordnet sich - wie das Marstallgebäude - dem Höhendiktat des vernichteten Schlosses unter, das aber in dem Portal wenigstens als ohnmächtige Erinnerung und Hinweis weiter existiert.
Nutzungsgeschichtlich ist das ehemalige Staatsratsgebäude der erste Bau mit einer staatlichen Regierungsfunktion im Bereich der Spreeinsel. Es begründet damit eine relativ junge Tradition, die heute fortgesetzt wird. Es stellt nicht irgendein staatliches Gebäude dar, sondern den wichtigsten Staatsbau der ehemaligen DDR, dessen Nutzung selbst Ausdruck der unterschiedlichen Regierungsstile der DDR und dessen Innenräume Ort aller bedeutsamen internationalen wie deutsch-deutschen staatlichen Begegnungen war.
Nach der deutschen Vereinigung wurde das Gebäude zunächst nicht mehr genutzt und auch nicht - wie die Gebäude der ehemaligen Reichsbank und des ehemaligen Reichsluftfahrtministeriums - Gegenstand von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Erst seit 1992 dient es als Ort der Vorprüfung und der Preisgerichtssitzungen zu den großen Spreebogen- und Reichstagswettbewerben. Im Frühjahr 1993 wird der Bau dann für mehrere Monate als Ausstellungsort der Wettbewerbs-arbeiten für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Im Gutachten von HPP International wird die Gebrauchsfähigkeit des Gebäudes nicht prinzipiell angezweifelt, sondern nur die Gebrauchsfähigkeit für die vorgegebene Nutzung, die vor allem kleine Büroräume erfordert. Daß das Gebäude diesen Erfordernissen nur in beschränktem Umfang entspricht, kann nicht dem Bau angelastet werden. Daß für die besondere Raumstruktur des Gebäudes im Zentrum Berlins keine angemessene Nutzung gefunden werden kann, ist nicht nachgewiesen. Ein Abbruch ist daraus nicht zu begründen, wohl aber die Notwendigkeit neuer Überlegungen zum Nutzungskonzept.
Stadträumlich wird eine Rekonstruktion des Schloßplatzes erwogen. Diese umfaßt auch den Rückbau der Breiten Straße. Bei einer Weiterentwicklung dieser Konzeption sollten allerdings die städtebaulichen Modifikationen, die sich aus den großen, zu erhaltenden Gebäuden der DDR-Zeit (Staatsratsgebäude und Palast der Republik) ergeben, berücksichtigt werden. So wäre die Errichtung eines Neubaus vor dem Schloßportal nicht wünschenswert. Im Erdgeschoß und ersten Obergeschoß der an der Breiten Straße geplanten Neubauten sollten unbedingt kleinteilig städtische Nutzungen untergebracht werden, um den monofunktionalen Stadtraum aufzulockern.
Zur Frage des Umgangs mit dem ehemaligen Staatsratsgebäude wäre zunächst zu prüfen, welche Innenräume und welche künstlerischen Manifestationen aus der Sicht des Denkmalschutzes zu erhalten sind. Die Fassade sollte in der überlieferten Form erhalten bleiben. Neue Akzente könnten durch kleine Baukörper, Architekturelemente bzw. Kunstwerke vor dem Gebäude gesetzt werden. Aus historischer Sicht wäre eine Erinnerung an das früher hier befindliche Dominikanerkloster wünschenswert, das im Mittelalter diesen Bereich prägte, heute aber weitgehend in Vergessenheit geraten ist.