Kurzfassung

Anlaß des folgenden Gutachtens war die Beschlußvorlage des Bundesbauministeriums zum "Konzept für die Unterbringung der Bundesregierung in Berlin" vom 8.12.1992, die u.a. den Abriß des ehemaligen Reichsbankgebäudes, des Gebäudes des ehemaligen Reichsluftfahrtministeriums und des ehemaligen Staatsratsgebäudes zugunsten von Neubauten für das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium des Innern empfahl und zugleich "Nutzungsmischungen mit Wohnen und Gewerbe aus Sicherheitsgründen" auf den Grundstücken dieser Gebäude "grundsätzlich" ausschloß. Die Vorlage des Bundesbauministeriums wurde mit Modifizierungen am 17.12.1992 durch das Bundeskabinett beschlossen.

Ein Bezugspunkt der Beschlußvorlage waren die Gutachten von HPP International zu den Unterbringungsmöglichkeiten der Bundesregierung in Berlin. Diese Gutachten kamen zu dem Ergebnis, daß die Sanierung und Nutzung des ehemaligen Staatsratsgebäudes wie des ehemaligen Reichsbankgebäudes durch Verwaltungen der Bundesregierung wirtschaftlich nicht vertretbar sind. In Erwägung gezogen wurde der Abbruch des ehemaligen Staatsratsgebäudes und - zur weiteren Prüfung - eine "Rückführung" des ehemaligen Reichsbankgebäudes "in die ursprüngliche Nutzung". Das ehemalige Reichsluftfahrtministerium wurde etwas "günstiger" bewertet: "Aufgrund, der Verantwortung des Bundes für denkmalgeschützte Bauwerke könnte die Sanierung und Nutzung des Gebäudes am ehesten vertreten werden."

Das folgende Gutachten stellt die in den Gutachten bei HPP International nicht untersuchte historische, bau-, stadtbau- und nutzungsgeschichtliche Bedeutung der drei angesprochenen Gebäude vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Überlegungen zur Hauptstadtplanung dar. Weiterhin wurden die bereits erfolgten Gebäudeinvestitionen erfaßt und Gebäudebegehungen durchgeführt. Grundlage der Darstellung sind die Analyse historischer Karten, die Auswertung von Fachliteratur und Gutachten sowie Expertengespräche.